Privatpersonen Firmen, Schulen, Vereine und Organisationen sind aufgerufen, Massnahmen, die die Nutzung des Velos fördern, vorzuschlagen. Darunter versteht man beispielsweise E-Bike- oder Velo-Fahrkurse für gewisse Personengruppen, Veloverleihe, Anreizsysteme und Kampagnen von Firmen. Nicht in diese Kategorie gehört der Bau von Veloinfrastrukturen wie Velowegen, Velostreifen und so weiter.

Nehmen Sie daher die Gelegenheit wahr, Arbeiten und Projekte in verschiedenen Bereichen rund ums Velo beim Kanton einzureichen. Wenn diese gutgeheissen werden, werden die Projektkosten übernommen. Der Projektvorschlag muss mindestens Folgendes enthalten: Beschrieb des Projekts oder Vorhabens inklusive Kostenschätzung, Zeitrahmen und Kontaktangaben. Die Eingabe kann per Post an das Amt für Raum und Verkehr, Aabachstrasse 5, 6300 Zug oder per E-Mail an info.arvzg.ch erfolgen.

Zum ausführlichen Artikel in der Zuger Zeitung vom 23. November 2023.